Gründung der DDR
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- Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2019 12:09
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Der Antifaschistisch Demokratische Block
Der Antifaschistisch Demokratische Block war eine Vereinigung politischer Parteien und Organisationen in der DDR.
Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 und der Berliner Erklärung der Oberbefehlshaber der vier Siegermächte vom 5. Juni 1945 war zunächst jegliche politische Betätigung in allen Besatzungszonen verboten. Auf Initiative von Anton Ackermann, Gustav Sobotka und Walter Ulbricht am 4. Juni 1945 in Moskau erlaubte der Befehl Nr. 2 der SMAD vom 10. Juni 1945 die Bildung und Tätigkeit antifaschistischer Parteien in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Die KPD zog die Lehren aus der jüngsten Geschichte und war bestrebt gemeinsam mit allen demokratischen Kräften einen Neuanfang zu gestalten. Mit ihren Aufruf vom 11. Juni 1945 trat die KPD in Berlin als erste an die Öffentlichkeit und warb um Zusammenarbeit:
- „Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Deutschlands ist der Auffassung, daß das vorstehende Aktionsprogramm als Grundlage zur Schaffung eines Blocks der antifaschistischen demokratischen Parteien (der Kommunistischen Partei, der Sozialdemokratischen Partei, der Zentrumspartei und anderer) dienen kann. Wir sind der Auffassung, daß ein solcher Block die feste Grundlage im Kampf für die völlige Liquidierung der Überreste des Hitlerregimes und für die Aufrichtung eines demokratischen Regimes bilden kann.“
- Am 15. Juni 1945 folgte die SPD mit einem eigenen Aufruf und bot auch ihrerseits eine Zusammenarbeit mit allen demokratischen Kräften an. Im Folgenden gründete sich am 26. Juni 1945 die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und am 10. Juli die KDE . Am 14. Juli 1945 kamen die vier von der SMAD zugelassenen Parteien zu einer gemeinsamen Besprechung zusammen, um den Block der antifaschistischen demokratischen Parteien zu bilden.
Dem DB gehörten somit an:
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Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
-
Christlich-Demokratische Union (CDU)
-
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDP)
Jede Partei stellte jeweils fünf Vertreter und Beschlüsse wurden grundsätzlich einstimmig gefasst. Das heißt aber nicht, dass es immer einheitliche Meinungen gab.
So gab es zum Beispiel im August 1945 heftige Diskussionen bei der Formulierung einer gemeinsamen Stellungnahme zur Potsdamer Konferenz und im Besonderen bezüglich einer künftigen Grenzziehung entlang der Oder-Neiße-Linie Heftige Meinungsverschiedenheiten bestanden auch zwischen der KPD und den bürgerlichen Parteien über die Wirtschaftspolitik und hinsichtlich des Widerstandes gegen die Bodenreform.
Diese Entwicklung zeigte, dass die Spaltung der Arbeiterklasse überwunden werden musste. So erfolgten im Herbst 1945 Bemühungen, um schnellstmöglich eine Vereinigung der KPD mit der
SPD herbeizuführen. Am 20./21. Dezember 1945 wurde in Berlin die Vereinigung beschlossen, und im April 1946 wurde die Vereinigung von SPD und KPD zur Sozialistische Einheitspartei (SED) vollzogen. Vorsitzende wurden Otto Grotewohl und Wilhelm Pieck. Im Demokratischen Block übernahm die SED die Sitze von KPD und SPD. Das Aufnahmegesuch der Gewerkschaft Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) in den Block wurde von CDU und LDP vehement abgelehnt.
Erst 1947 und 1948 beschloss der Deutsche Volkskongress die Aufnahme neuer Blockparteien (Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NDPD) und Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) und Massenorganisationen (Kulturbund, FDGB, Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD), Freie Deutsche Jugend (FDJ) in den antifaschistischen Block. Zudem wurde beschlossen, den Aufgabenkreis um die Durchführung eines wirtschaftlichen Zweijahresplans sowie Festlegungen zur „Weiterentwicklung der Demokratie“ zu erweitern. Auf dem Dritten Deutschen Volkskongress im Mai 1949 wurde dann die Nationale Front ins Leben gerufen, in der alle Parteien und Massenorganisationen vertreten waren. Auf der 9. Tagung des Deutschen Volkskongresses am 7. Oktober 1949 wurde das Manifest der Nationalen Front des demokratischen Deutschlands (später Nationale Front der Deutschen Demokratischen Republik) vorgestellt. Es wurden politische Grundfragen der Entwicklung der DDR und Probleme der internationalen Entwicklung, grundlegende Gesetzentwürfe u. a. staatliche Dokumente beraten sowie Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung festgelegt. […] Damit wurde der Grundsatz realisiert, jedem Bürger, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, seinem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis, breiteste Möglichkeiten zur aktiven Mitwirkung an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu geben.“ Als breites Bürgerforum erfüllte die Nationale Front bis zum 5. Dezember 1989 ihre Aufgabe als breites Bürgerforum. Die LDPD und CDU traten aus der Nationalen Front aus. Am 7. Dezember folgte die NDPD.
Am 1. Februar 1950 beriet der Zentrale Demokratische Block (DB) Fragen bezüglich der Teilung Deutschlands und der Gründung zweier deutscher Staaten. Obwohl zahlreiche Vertreter der bürgerlichen Parteien die Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. die neu gegründete DDR verlassen hatten, beschlossen die verbliebenen Führungskräfte um Nuschke (CDU), Götting (CDU), Dieckmann (LDP) und Loch (LDP) die Fortführung der bisherigen Zusammenarbeit im DB und die Beibehaltung des Einstimmigkeit-Prinzips beim Zustandekommen von Beschlüssen. Am 30. März 1950 sprach sich der DB für das Abhalten von Wahlen auf der Grundlage eines Programms der inzwischen gegründeten Nationalen Front des Demokratischen Deutschlands aus. Am 16. Mai 1950 wurden ein gemeinsames Wahlprogramm und Einheitslisten vereinbart.
Der Deutsche Volkskongress
Auf Initiative der SEDfand fand am 6. bis 7.12.1947 der Deutsche Volkskongress statt. Er tagte im Admiralspalast in Berlin. Dazu waren Vertreter aller Parteien und Massenorganisationen aus allen Besatzungszonen eingeladen. Auf diesem Volkskongress sollten Bürger aller Schichten und Klassen vertreten sein.Es ging um die Zukunft Deutschlands, in der das Volk nicht ausgeschlossen sein sollte. Eigentliches Ziel des Kongresses war eine Stellungnahme zur Londoner Konferenz der Außenminister der alliierten Siegermächte vom 25.11. bis 15.12.1947 über die zukünftige Behandlung Deutschlands. Diese Konferenz wurde wegen Uneinigkeit der Siegermächte abgebrochen. Die Aufgabe des Deutschen Volkskongresses wurde dann geändert. Die neue Zielsetzung hieß “Für Einheit und gerechten Frieden”. Von Anfang an stand die Schaffung eines einheitlichen friedlichen Deutschlands im Vordergrund.
Am 1. Volkskongress nahmen teil:
Organisation |
Mandate |
---|---|
SED (Osten)/KPD (nur Westen) |
849 |
LDP |
253 |
CDU |
219 |
SPD (nur Westen) |
91 |
Parteilose |
373 |
Massenorganisationen |
440 |
Die Teilnahme von Mitgliedern der Massenorganisationen wurde von bürgerlichen Politikern kritisiert. Das sei ein Verstoß gegen das bürgerliche Wahlrecht. Nachdem der Deutsche Volkskongress in der BRD verboten worden war, wählte der 2. Volkskongress im Jahr 1948 den Deutschen Volksrat. Dieser wurde von einem Präsidium geleitet, das sich aus den Vorsitzenden der in der SBZ zugelassenen Parteien und Massenorganisationen zusammensetzte. Insgesamt umfasste der Deutsche Volksrat 400 Mitglieder. Es wurde ein Präsidium gewählt und Ausschüsse eingerichtet. Unter anderem auch ein Ausschuss für einen Friedensvertrag, der von der CDU geleitet wurde.
Im Volksrat wurde ein Verfassungsausschuss gebildet, der unter der Leitung von Otto Grotewohl (SED) einen Verfassungsentwurf der Deutschen Demokratischen Republik erarbeiten sollte. Der von dem Ausschuss erarbeitete Entwurf wurde am 22. Oktober 1948 vom Volksrat gebilligt und am 19. März 1949 formell beschlossen. Der Vorschlag wurde dann an den Dritten Deutschen Volkskongress zur Verabschiedung überwiesen.
Bereits am 7.9.1949, also einen Monat vor Gründung der DDR, wurde durch die konstituierenden Sitzungen des 1. Bundestages und des Bundesrates die “Bundesrepublik Deutschland” gegründet.
Gremien im Volksrat
Präsidium:
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Vorsitzender: Wilhelm Pick (SED)
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Stellvertreter: Wilhelm Külz (LDP)
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Stellvertreter: Otto Nuschke (CDU)
Das Präsidium hatte 20 Mitglieder (SED 10, LDP 4, CDU 4, parteilos 2, und 9 weitere Mitglieder aus den Westzonen)
Sekretariat: Vorsitzender: Erich Gnifke (SED)
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Mitglieder:
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Charlotte Bahr (FDGB)
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Georg Dertinger (CDU)
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Arthur Lieutnant (LDP)
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Paul Merker (SED)
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Willy Sägebrechet (SED)
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Ausschüsse:
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Ausschuss für den Friedensvertrag
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Vorsitzender: Otto Nuschke (CDU), Stellvertreter: Hermann Matern (SED)
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21 Mitglieder (SED 4, CDU 3, LDP 2, FDGB 3, Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) 1, DFD 2. FDJ 2, Kulturbund 2, VVN 2)
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Verfassungsausschuss
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Vorsitzender: Otto Grotewohl (SED). Stellvertreter: Reinhold Lobedanz (CDU)
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21 Mitglieder (SED 4, CDU 3, LDP 3, FDGB 3, VdgB 1, DFD 2, FDJ 2. Kulturbund 1, VVN 2)
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Wirtschaftsausschuss
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Vorsitzender: Walter Ulbricht (SED), Stellvertreter: Alphons Gaertner (LDP)
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22 Mitglieder (SED 4, CDU 3, LDP 3, FDGB 3, VdgB 1, DFD 2, FDJ 2, Kulturbund 2, VVN 2)
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Ausschuss für Justiz
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Vorsitzender: Helmut R. Külz, (LDP), Stellvertreter: Hilde Benjamin (SED)
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22 Mitglieder (SED 4, CDU 3, LDP 3, FDGB 3, VdgB 1, DFD 2, FDJ 2, Kulturbund 2, VVN 2)
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Kulturausschuss
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Vorsitzender: Heinrich Deiters (Kulturbund) (SED), Stellvertreter: Horst Brasch (FDJ) (SED)
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22 Mitglieder (SED 4, CDU 3, LDP 3, FDGB 3, VdgB 1, DFD 2, FDJ 2, Kulturbund 2, VVN 2)
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Ausschuss für Sozialpolitik
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Vorsitzender: Bernhard Göring (FDGB) (SED), Stellvertreter: (VVN)
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22 Mitglieder (SED 4, CDU 5, LDP 3, FDGB 3, VdgB 1, DFD 2, FDJ 2. Kulturbund 2, VVN 2)
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Ausschuss für Agrarfragen — Vorsitz: Luitpold Steidle (CDU).
Die Verfassung von 1949
Bereits nach der Vereinigung der KPD und SPD veröffentlichte die SED eine Erklärung des Parteivorstandes „Für die Bildung einer einheitlichen deutschen Staatsregierung“ und eines 35 Seiten umfassenden Entwurfes der „Verfassung der demokratischen deutschen Republik“. Dieses Dokument, der früheste vollständige Konstitutionsentwurf im Nachkriegsdeutschland, war auf Initiative der beiden Parteivorsitzenden, Wilhelm Pieck, der späteren erste Präsident der DDR, und und Otto Grotewohl sowie der für Staats- und Rechtsfragen zuständigen Zentralsekretariatsmitglieder Walter Ulbricht und Max Fechner von dem promovierten Juristen Karl Polak erstellt worden. Durch 123 Artikel, gegliedert in neun Abschnitte, sollten staatlicher Aufbau, die föderale Struktur, Grundrechte und -pflichten der Bürger sowie die Gesetzgebung und Rechtsprechung geregelt werden. Als höchstes Verfassungsorgan sah der Entwurf ein sich durch allgemeine, gleiche und geheime Wahlen konstituierendes Parlament vor. Die bewusste Anlehnung an die Weimarer Verfassung sollte demokratische Verhältnisse gewährleisten. Erstmals waren aber auch maßgebliche sozialistische Verfassungsvorstellungen vorhanden, so z.B.die Hervorhebung der Volkssouveränität und das Prinzip der Gewalteneinheit.
Im November 1946 wurde eine „Verfassungskommission“ einberufen. Unter Vorsitz Otto Grotewohls erläuterte Karl Polak diesen Entwurf. Nach der anschließenden kritischen wurde Aussprache wurde einen zweiten Entwurf erarbeitet, in dem ausdrücklich das Einkammersystem vorgesehen, das Prinzip staatlicher Wirtschaftsplanung hinzugefügt und die Ablehnung der als undemokratisch betrachteten Gewaltenteilung noch deutlicher hervorgehoben wurde. Teilweise schon zuvor enthaltene Grundsätze wie die Unteilbarkeit Deutschlands, die Enteignung des Großgrundbesitzes und die Schaffung einer Einheitsschule wurden in resolutere Formulierungen gefasst. Dieser Entwurf wurde nach Zustimmung des Parteivorstandes und der SMAD der Öffentlichkeit vorgestellt, Er erhielt weitgehende Zustimmung auch im bürgerlichen Lager. Ausdrücklichen Anstoß nahm man daran in den Westzonen.
Allerdings die CDU, zweitstärkste Partei in der SBZ, stellte sich durch die Erstellung von vierzehn „Thesen zur Verfassungsorganisation in der sowjetischen Besatzungszone“ im Oktober 1946 gegen diesen Entwurf. Die Christdemokraten befürworteten zwar einen Einheitsstaat jedoch mit föderativer, dezentralisierter Verwaltung, einem Präsidenten der Republik als Staatsoberhaupt und die Institution des Verfassungsgerichtes. Dem Inhalt nach plädierten sie in wesentlichen Zügen die elementaren Inhalte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vorweg.
Auf der Moskauer Außenministerkonferenz im April 1947 wurde zwischen den Alliierten keine Einigung über Aufbau und Befugnisse einer deutschen Zentralverwaltung erzielt. Die sowjetische Seite z.B. bestand auf einer Einbeziehung von Massenorganisationen und Gewerkschaften in die staatliche Führung, um eine breite Volksbeteiligung zu gewährleisten. Die Westmächten lehnten das ab.
Vom Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden 1947 zum Zweiten Volkskongress 1948 und wer die Teilung Deutschlands herbeiführte
Unter diesen Voraussetzungen fand galt die Londoner Konferenz zwischen November und Dezember 1947 statt. Sie galt als besonders entscheidend für die weitere Entwicklung der Besatzungszonen. Zur Vertretung deutscher Interessen, wurde unter Führung der SED, gegen den Willen der CDU, und mit Zustimmung der LPD der „Volkskongress der Einheit und gerechten Frieden“gegründet. Aus Sicht der bürgerlichen Parteien, vor allem der CDU, war dieses Gremium demokratisch nicht legitimiert, Hauptgrund der Ablehnung war die Zusammensetzung. Sie bestand aus überwiegend ostdeutschen Vertretern von Parteien, Massenorganisationen und Großbetrieben (in der Westzone ja abgelehnt), Ziel war die Wahl einer Gesandtschaft zur Londoner Konferenz, die mit dem Anspruch zur Repräsentation Gesamtdeutschlands an der Konferenz teilnehmen sollte. Dieser Delegation wurde die Einreise nach Großbritannien verwehrt. Die SMAD und die SED verfolgten jedoch weiterhin das Ziel die Herstellung der deutschen Einheit.
Im Februar 1948 wurde auf der Londoner Sicherheitskonferenz unter Beteiligung der drei westlichen Siegermächte sowie Belgiens, der Niederlande, und Luxemburgs der Entschluss zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland gefasst, deren Geltungsbereich sich aufgrund erheblicher Meinungsunterschiede unter den Besatzungsmächte laut Grundgesetz vorerst nur auf die Länder im Gebiet Westdeutschlands erstrecken sollte. Damit war der politische Schritt zur Teilung Deutschlands vollzogen.
Als Reaktion darauf wurde am 17. März in Berlin der Zweite Deutsche Volkskongress einberufen. Annähernd 2000 Delegierten nahmen daran teil. Es wurde eine Resolution verfasst, die zur Bildung einer gesamtdeutschen Zentralverwaltung und der Auflösung des Wirtschaftsrates der Bizone aufforderten. Diese wurde von westlicher Seite abgelehnt. Weiterhin wurde ein 400 Mitglieder umfassenden „Volksrat“ gewählt, der als beratendes und beschließendes Gremium zwischen den Zusammenkünften des Volkskongresses tätig sein sollte.
Um durch konkrete Vorschläge und Forderungen für die „Einheit Deutschlands und einen gerechten Friedensvertrag“ zu streiten, wurden bereits auf der ersten Sitzung des Rates sechs Arbeitsausschüsse von je 30 Mitgliedern für die Ressorts Wirtschaft, Kultur, Justiz, Sozialpolitik, Friedensvertrag und Verfassung gebildet. In der Geschäftsordnung der Ausschüsse galt für die Beschlussfassung die einfacher Mehrheit. Die Vertreter der LPD und CDU protestierten dagegen und forderten wegen geringe Präsenz bürgerlicher Politiker bürgerliche Abstimmungsverhältnisse.
Im Verfassungsausschuss waren vier Mitglieder der SED, unter ihnen der dem Ausschuss vorstehende Parteivorsitzende Otto Grotewohl und Dr. Karl Polak. Die CDU war mit drei Sitze vertreten und die LPD wurde durch sechs Mitglieder repräsentiert. Hinzu kamen weitere acht Vertreter der Massenorganisationen, Neun Delegierte aus Westdeutschland, mehrheitlich Vertreter der KPD, wurden durch Repressalien gezwungen, den Sitzungen fernzubleiben.
Vom 15. April 1948 an begannen die Mitglieder des Verfassungsausschusses auf den im Abstand von zwei Wochen stattfindenden Zusammenkünften die gemeinsame Arbeit von grundlegenden politischen und philosophischen Inhalten zum Entwurf einer deutschen Verfassung. Anfang Juli setzten konkrete Diskussionen über Verfassungsinhalte ein, die recht bald Einigkeit über ein Zweikammernsystem, allgemeine, gleiche und geheime Verhältniswahl und die ausschließlich repräsentative Funktion eines Staatspräsidenten erbrachten. Kontrovers blieben weiterhin die Gewaltenteilung sowie die Kompetenzen des Parlaments und dessen Verhältnis zur Regierung. In einem Kommuniqué wurden dann einheitliche Richtlinien der Verfassung festgelegt, die bereits nach dem letztlich angewandten Prinzip der Dreiteilung in „A. Grundlagen der Staatsgewalt“, „B. Inhalt und Grenzen der Staatsgewalt“ und „C. Aufbau der Staatsgewalt“ untergliedert waren. Im ersten Abschnitt wurden die „Einheit der Nation“ und die „Volkssouveränität“ als Grundfesten des Staates näher umschrieben. Abschnitt B enthielt Bestimmungen über eine verhältnismäßig liberale Wirtschaftsordnung, das Bildungswesen und die Bürgerrechte. Der letzte Bereich umfasste die Institutionen des Staates, deren Funktionen und Befugnisse. Demnach stellte ein Präsident das Staatsoberhaupt dar, doch als oberster Träger der Staatsgewalt wurde das Nationalparlament benannt. Zur Parlamentswahl sollten neben Parteien auch Massenorganisationen zugelassen werden. Das sogenannte Blockprinzip sollte die Regierungsbildung in Form eines Ministerrates unter Beteiligung aller Fraktionen ermöglichen. Dem Parlament gegenüber stand eine Länderkammer. Durch die Abschaffung des Berufsbeamtentums sollten sämtliche Verwaltungsebenen neu organisiert werden, womit insbesondere die von sozialistischer Seite geforderte Absetzbarkeit der Richter einherging.
Behandlung im Deutschen Volksrat und öffentliche Diskussion
Auf seiner vierten Sitzung im August 1948 verabschiedete der Deutsche Volksrat beanstandungslos diese ihm vom Ausschuss vorgelegten Richtlinien und beschloss, einen acht Mitglieder umfassenden Unterausschuss mit dem Auftrag zur Formulierung eines vollständigen Verfassungsentwurfes zu bilden. Da Karl Polak bereits in den vorangegangenen Verhandlungen als Sachverständiger der SED eine federführende Position innehatte, kamen ihm auch im Unterausschuss die entscheidenden Kompetenzen zu, sodass sich der Wortlaut des ersten in Artikel gefassten Entwurfes vom September 1948 überwiegend auf seine Initiative zurückführen lässt. Nach abgeschlossener Arbeit des Unterausschusses wurde das fertige Dokument dem Verfassungsausschuss mit einer eingehenden Erläuterung der einzelnen Paragraphen zur Diskussion vorgelegt. Innerhalb der zwei Sitzungen im September bis Oktober wurde mit Zustimmung der bürgerlichen Vertreter die entschädigungslosen Enteignung des Großgrundbesitzes und das Verbot von Privatschulen zu beschlossen.
Nachdem somit im Ausschuss eine Einigung erzielt worden war, gab auf seiner fünften Zusammenkunft Ende Oktober der Deutsche Volksrat dem Entwurf die Zustimmung, wenige Tage später billigte dann auch die sowjetische Seite das Verhandlungsergebnis. Festgeschrieben war auch der Satz „Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen“. Nun galt es durch die Initiierung einer allgemeinen „freien Diskussion“ des Entwurfes in der Bevölkerung das eigene Verfassungsmodell zu vorzustellen. Durch Rundfunk, Flugblätter und Veranstaltungen wurde die Verfassungsdebatte an die Öffentlichkeit getragen und auch sämtliche Ministerpräsidenten, Minister, Staatssekretäre und sonstige höhere Mitarbeiter der westdeutschen Landesregierungen erhielten den Verfassungsentwurf des Volksrates zugesandt.
Die Initiative erbrachte circa 15.000 Einsendungen mit Änderungsvorschlägen von Gemeinde- und Belegschaftsversammlungen, Schulen und Universitäten der SBZ. Die dringliche Aufgabe war es nun, sämtliche Änderungsvorschläge auszuwerten und unter Berücksichtigung der Ergebnisse den bisherigen Entwurf zu überarbeiten. Die Sichtung der Zusendungen wurde wiederum an einen Unterausschuss verwiesen, dessen Arbeit mit dem Zusammentragen von über hundert einzelnen Korrekturanregungen Anfang März abgeschlossen war. Auf der anschließenden letzten Sitzung des Verfassungsausschusses wurden an 52 Artikeln Änderungen vorgenommen. Somit war ein Verfassungstext entstanden, der zwar in seiner bewussten Anlehnung an die Weimarer Tradition grundsätzlich ein Bekenntnis zu einem „freiheitlichen Rechtsstaat“ nach bürgerlichem Verständnis war, doch flossen auch, besonders im Bereich der Rechtsprechung und des Staatsaufbaus, sozialistische Elemente ein.
Im März 1949 bestätigte der Deutsche Volksrat auf seiner sechsten Sitzung einhellig den nun im Wortlaut endgültigen Verfassungsentwurf und beschloss durch eine Resolution, mit dem Parlamentarischen Rat in Bonn Verbindung aufzunehmen, um diesen und dessen Verfassungsbestrebungen zu einer einheitlichen Initiative zusammenzuführen. Doch dieses Bestreben wurde in Bonn, außer von zwei Vertretern der KPD abgesehen, als „demokratisch illegitimes Instrument“ abgelehnt. Damit wurde eine deutsche Einigung auf der notwendigen Grundlage eines gemeinsamen Verfassungsgebungsprozesses höchst unwahrscheinlich.
Unter diesen Vorzeichen wurde dann der „Dritten Deutschen Volkskongress“ einberufen . So fanden am 15. und 16. Mai die Wahlen zum Dritten Deutschen Volkskongress statt. Als dieser Ende Mai 1949 zusammentrat, wurde einhellig der Verfassungsentwurf angenommen. Der Volkskongress war noch immer eine gesamtdeutsche Initiative. Jedoch in den Westzonen begann der Wahlkampf zur Verabschiedung des Grundgesetzes und für den ersten Deutschen Bundestag. Die Teilung Deutschlands war nun endgültig.
- Die Konstituierung der Deutschen Demokratischen Republik
In Folge der Spalterdpolitik der westdeutschen Seite trat am 7. Oktober 1949 der bereits zuvor durch den Dritten Deutschen Volkskongress gewählte Zweite Deutsche Volksrat zusammen und konstituierte sich als Provisorische Volkskammer. Als Akt der Staatsgründung der Deutschen Demokratischen Republik erhielt die Verfassung nun geltendes Recht.
Heute bekommen die Schüler in Deutschland über die DDR folgendes Grundwissen vermittelt:
Am 3. Oktober 1990 wurde aus zwei Staaten ein Land. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR, das sogenannte Ostdeutschland) wurde aufgelöst und ein Teil der Bundesrepublik Deutschland (BRD, das sogenannte Westdeutschland). Die Menschen in der DDR waren bis zur Wiedervereinigung in vielen Dingen eingeschränkt. Es gab zum Beispiel keine freien Wahlen, sondern nur eine Partei, die alles bestimmte. Die Menschen durften nicht reisen, nur in bestimmte Länder in Osteuropa, und sie konnten auch nicht einfach nach Westdeutschland fahren, weil 1961 eine Grenze gezogen wurde.
Unter Verwendung folgender Literatur:
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Martin Broszat, Hermann Weber (Hrsg.): SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949. 2. Auflage. Oldenbourg, München 1993, ISBN 3-486-55262-7.
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Gerd-Rüdiger Stephan, Andreas Herbst, Christine Krauss, Daniel Küchenmeister, Detlef Nakath (Hrsg.): Die Parteien und Organisationen der DDR. Ein Handbuch. Dietz, Berlin 2002, ISBN 3-320-01988-0.
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Hermann Weber: Herausbildung und Entwicklung des Parteiensystems der SBZ/DDR. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 46. Jg., Nr. 16–17, 1996, ISSN0479-611X, S. 3–11.