Einen Finger kann man brechen, aber fünf Finger sind eine Faust.

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Verfassung von 1968


Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1968

Die Jahr 1967 und 1968 waren in der Entwicklung der DDR von großer Bedeutung. Am 20. Februar 1967 beschloss die Volkskammer das Gesetz über die "Staatsbürgerschaft der DDR". Während in der Verfassung von 1949 noch die einheitliche Staatsbürgerschaft für ganz Deutschland festgeschrieben worden war, wurde nun auch der Situation Rechnung getragen, dass die Bundesrepublik Deutschland Ausland ist.

Die staatlichen Rechte der Bürger der DDR wurden eindeutig geregelt. Sie Souveränität der DDR wurde gestärkt. Die Bundesrepublik hielt hingegen  am  Alleinvertretungsanspruch gegenüber allen Deutschen, auch den Bürgern der DDR fest. 

Am 2. Juli 1967 fand die fünfte Volkskammerwahl statt. Die Abgeordneten der Nationalen Front erhielten 99,93 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 99,82 Prozent. 

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 3. Mai 1967 wurde die 5-Tage-Woche zum Sommer 1967 endgültig für alle Wochen eingeführt. Seit 1966 galt jede zweite Woche als 5-Tage-Woche. 

Vom 17. bis 22. April 1976 fand im neu gebauten Palast der Republik in Berlin der VII. Parteitag der SED statt. Als wichtigstes Ergebnis wurde  der Übergang vom Neuen Ökonischen System der Planung und Leitung (NÖSPL) zum Ökonomischen System des Sozialismus angekündigt. Und vor allem wurde die besondere Förderung von "Fortschrittsindustrien" wie Elektrotechnik und Werkzeugmaschinenbau beschossen. Dieser Entwicklung Rechnung tragend regte der Parteitag die Erarbeitung einer von Grund auf neuen Verfassung an, die der gegenüber 1949 veränderten Realität Rechnung tragen sollte.

Sachverständige für Staats- und Rechtsfragen fertigten einen von der bisherigen Verfassung von 1949 unabhängigen Entwurf an, der als das Arbeitsgrundlage im Verfassungsausschusses der Volkskammer behandelt wurde. Diese erste sozialistische Verfassung bestand aus 108 Artikeln. Schon in der Präambel wurde die „Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ festgeschrieben. Nach der Veröffentlichung des Entwurfes im Februar 1968 erfolgte eine Volksaussprache. Abschließend wurde der Entwurf am 6. April 1968 per Volksentscheid bestätigt. Der Verfassungsentwurf erhielt eine Zustimmung von 94,5 % der abgegebenen Stimmen; und 5,5 % stimmten dagegen.

Diese Verfassung von 1968 strebte mit Artikel 8 Abs. 2 die „Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten“ an, mit dem Ziel. einer „Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung“.

Die Vererfassungsänderung von 1974

Zum 25. Jahrestag der DDR am 7. Oktober 1974 wurde die Verfassung in „volle Übereinstimmung mit der Wirklichkeit“ gebracht, Es erfolgte die Anpassung des Staatsrechts an die politischen Gegebenheiten nach der 25 jährigen Entwicklung der DDR. Die Verfassung von 1968 wurde „präzisiert und vervollkommnet“, d.h., sie trug der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung Rechnung.

So wurden 1973 in der Volkskammer zahlreiche Änderungen am bisherigen Verfassungstext beschlossen. Es fanden neben einer umformulierten Präambel einige wesentliche Neuerungen Eingang:

  • Die Legislaturperiode wurde von vier auf fünf Jahre verlängert,
  • die Verbundenheit mit der Sowjetunion fand nun durch einen eigenen Artikel Erwähnung und der Aufbaue einer sozialistischen Gesellschaft wurde festgeschrieben:
    „(2) Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.Die Deutsche Demokratische Republik ist untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft. Sie trägt getreu den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zu ihrer Stärkung bei, pflegt und entwickelt die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft.“
  • Das Ziel der Vereinigung mit der BRD wurde entsprechend den politischen Verhältnissen zwischen der DDR und der BRD aufgegeben.

 

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Verfaßt von: KPD
Kategorie: Lesemappe DDR
Veröffentlicht: 12.2.2019
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Schlagwörter: DDR
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Gedenktage / Ereignisse
25.10.1917: Beginn der großen Sozialistischen Oktoberrevolution (Datum nach dem alten Kalender in Rußland).
25.10.1967: Uraufführung des DEFA-Films „Die Fahne von Kriwoj-Rog“ in Eisleben zu Ehren des 50. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution.
26.10.1917: „Dekret über den Frieden“ an alle kriegführenden Staaten, u. a. Deutschland, Großbritannien und Frankreich.
27.10.1806: Napoleon I. zieht in Berlin ein. Der Zusammenbruch Preußens ist erfolgt.
27.10.1964: Willi Bredel gestorben.
28.10.1918: Aufstand in der deutschen Kriegsflotte gegen die Fortsetzung des Krieges durch einen Seekrieg gegen Großbritannien. Der Matrosenaufstand in Kiel beginnt.
28.10.1940: Das faschistische Italien überfällt Griechenland.