IHR KÖNNT UNS UND UNSEREN KAMPF GEGEN KRIEG UND FASCHISMUS NICHT VERBIETEN!

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Kategorie: Inland
Veröffentlicht am Montag, 27. Januar 2014 12:37
Geschrieben von estro
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fdjTeil II eines verheerenden Gerichtsprozesses

Am 5. Februar wird im Berliner Amtsgericht ein Prozess gegen zwei Mitglieder der FDJ fortgesetzt, die wegen des Zeigens des Emblems der Freien Deutschen Jugend (FDJ) angeklagt sind.

Der erste Prozesstermin am 19. Juni hatte mit Rechtsstaatlichkeit nicht viel zu tun (siehe auch Pressespiegel auf Seite 3). Das Urteil stand für den Richter schon vor Beginn der Verhandlung fest und wurde schon am Eingang des Gerichts vollstreckt. Die Angeklagten kamen selbstverständlich im FDJ-Hemd. Ob das legal ist, sollte eigentlich im Gerichtssaal entschieden werden. Aber die Angeklagten wurden von Justizwachmeistern und der Polizei brutal daran gehindert bei ihrem Prozess zu erscheinen, einer wurde sogar festgenommen. Alles auf Anordnung des Richters. Statt Wahrheitsfindung und Paragraphen – Vorverurteilung und willkürliche Gewalt. Die eigentliche Verhandlung im bis auf den letzten Platz vollbesetzten Gerichtssaal begann mit einer Stunde Verspätung und wurde nach der Stellung eines Befangenheitsantrages gegen den Richter nach wenigen Minuten vertagt. Der Antrag wurde zurückgewiesen nun geht es mit dem selben Richter weiter. Alle Antifaschisten und Demokraten sind aufgerufen zu kommen, denn hier geht es um mehr als die FDJ. Dieser Prozess ist ein Angriff auf die fortschrittliche Jugend und ihren Kampf gegen Krieg und Faschismus.

Dies ist nur ein Verfahren von Mehreren, die innerhalb weniger Monate gegen die FDJ in unterschiedlichen Städten eingeleitet wurden.

Aber das ist leider kein Einzelfall.

Überall in der Republik werden Antifaschisten wegen Nichtigkeiten und auf Grund mangelnder Beweislage zu drakonischen Strafen verurteilt, wie z.B. Tim H. in Dresden, der bei den Blockaden gegen den Naziaufmarsch am 19.02.2011 „Kommt nach vorne“ gerufen haben soll und deswegen zu fast zwei Jahren Haft ohne Bewährung wegen Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensbruch verurteilt wurde. Oder Deniz K. der nach der Teilnahme an einer Demonstration am 31. März 2012 in Nürnberg, unter dem Motto „Verfassungsschutz auflösen – Nazistrukturen bekämpfen“ allein auf Grundlage widersprüchlicher Polizeiaussagen zu 2½ Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das sind nur zwei Beispiele von vielen, aber schon die machen deutlich, wohin die Reise geht. Wir haben keine Illusionen in die Justiz eines kapitalistischen Staates, sie urteilt im Sinne der herrschenden Klasse. Aber dies sind nicht einfach Fälle von Klassenjustiz. Hier sind die Grenzen eines bürgerlich-demokratischen Rechtssystems überschritten. Das weckt Erinnerungen an ganz andere Zeiten in diesem Land. 

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fdj-prozess